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    Schallschutz bei TreppenContact

    Schallschutz bei Treppen

     

    Neben dem Design der Treppe sind die bautechnischen Anforderungen entscheidend. Der Schallschutz gewinnt seit dem Ende des letzten Jahrhunderts in der Baupraxis an Bedeutung, da das Bedürfnis nach Ruhe in den eigenen vier Wänden angesichts veränderter Wohnformen und des zunehmenden Lärms im Alltag steigt. Bauherren erwarten eine schalltechnische Qualität, die auch für Laien nachvollziehbar ist.

     

     

     

    Schall oder Lärm?

     

    Unter Schallschutz versteht man die Maßnahmen, mit denen die Schallübertragung zum Empfänger reduziert wird. Oftmals wird Schallschutz mit Lärmschutz gleichgesetzt. Die Bedeutung der Begriffe unterscheiden sich jedoch. So handelt es sich beim Schall um eine messbare Größe. Durch zusätzliche und nicht messbare Elemente wird aus normalem ein störender Schall und somit Lärm.

    Die Reizschwelle gegenüber Lärm unterscheidet sich von Mensch zu Mensch – Geräusche aus Nachbarwohnungen werden jedoch beinahe grundsätzlich als störend empfunden. Laufgeräusche auf Treppen sind eine häufige Ursache für Lärmbelästigung.

    Schallschutzanforderungen an Treppen im Wohnungsbau

     

    Geltende Normen und Richtlinien:

    DIN 4109-1/2016 und DIN 4109-1/2018-01

    baurechtlich verbindlich einzuhaltende Norm auch als "Mindestanforderungen" bezeichnet.

     

    legt Anforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen schutzbedürftiger Räume und an die zulässigen Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden zum Erreichen der beschriebenen Schallschutzziele fest.

    Die Anforderungen dieser Norm gelten zum Schutz:

    • gegen Geräusche aus fremden Räumen (zum Beispiel Nachbarwohnungen), die bei deren bestimmungsgemäßer Nutzung entstehen.

    • gegen Geräusche von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sowie aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die im selben oder in baulich damit verbundenen Gebäuden vorhanden sind.

    • gegen Außenlärm, zum Beispiel Verkehrslärm und Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die nicht mit den schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen baulich verbunden sind und bilden die Grundlage für erforderliche Baukonstruktionen bei Neubauten sowie für bauliche Änderungen bestehender Bauten.

    Schallschutzmaßnahmen KENNGOTT-Treppen