Treppenlexikon
Geländer
Über der Stufenvorderkante gemessen müssen Geländer eine Höhe von mindestens 90 cm haben. Ab einer Absturzhöhe von 12 m erhöht sich dieser Wert auf 110 cm. Ist in Gebäuden mit der Anwesenheit von Kindern zu rechnen, so dürfen Geländer nicht von diesen überklettert werden können (Leitereffekt). Darauf ist bei der Gestaltung zu achten. Der Abstand zwischen zwei Geländerteilen darf in alle Richtungen nicht mehr als 12 cm betragen. Diese Forderung gilt nicht bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen. Wenn das Geländer über dem Treppenlauf liegt, so ist die Unterkante des Geländers so auszubilden, daß ein Würfel mit einer Kantenlänge von 15 cm, der auf der Auftrittfläche der Stufe liegt, nicht hindurchgeschoben werden kann.

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