Treppenlexikon
Podeste
Ein Zwischenpodest soll nach maximal 18 Steigungen angeordnet werden. Dabei muß die nutzbare Podesttiefe mindestens der nutzbaren Laufbreite des Treppenlaufes entsprechen.

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Podeste
Ein Zwischenpodest soll nach maximal 18 Steigungen angeordnet werden. Dabei muß die nutzbare Podesttiefe mindestens der nutzbaren Laufbreite des Treppenlaufes entsprechen.

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