Treppenlexikon
Schrittmaßregel
Die Schrittmaßregel ist eine Bequemlichkeitsformel zum sicheren und bequemen Begehen einer Treppe. Sie lautet: 2 x Steigung + Auftritt = 59 bis 65 cm. Ideal sind 63 cm.
Diese Formel resultiert daraus, daß beim Spazierengehen eines Menschen seine Schrittlänge 63 cm beträgt. Beim Treppensteigen verkürzt sich die Schrittlänge, da zusätzlich zur Waagerechten auch ein Höhenunterschied überwunden werden muß.
Ein "empfehlenswertes Steigungsverhältnis" liegt bei einem Auftritt von 26 cm und einer Steigung von 18,5 cm.
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