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Neuheit - "1m²-Treppe"
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Treppenlexikon
Treppendurchgangshöhe
Gebäudetreppen müssen mindestens eine lichte Durchgangshöhe von 200 cm haben. Lediglich auf einem ein- oder beidseitigen Streifen darf die Durchgangshöhe auf einer Breite von 25 cm eingeschränkt sein. In Bild 5 aus DIN 18065 : 2000-01 können Sie die Ausmasse des Lichtraumprofils erkennen.

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