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    Treppenlexikon

    B

    5 Begriffe im Treppenlexikon mit dem Anfangsbuchstaben B

    Bauschutz

     
    Bauschutz

    Jede KENNGOTT-Treppe wird mit einem individuell für diese Treppe gefertigten Bauschutz versehen, welcher die Stufen während des Transports und der Restbauphase vor Staub, Beschädigungen und Verunreinigungen schützt.

     
     

    Beleuchtung

     
    Beleuchtung

    Für die Vermeidung von Unfällen auf Treppen ist eine ausreichende Beleuchtung notwendig. Während es für Ein- und Zweifamilienhäuser diesbezüglich keine Anforderungen gibt, ist hingegen für Betriebsstätten eine Beleuchtungsstärke von 100 lx als Mindestwert gefordert. Die Lichtschalter müssen zudem in der Nähe der Treppenzu- und -abgänge liegen und gut zugänglich sein.

     

    Damit sich jede einzelne Stufenkante gut erkennen lässt, ist die Beleuchtung besonders wichtig. Das gilt vor allem am Beginn und am Ende des Treppenlaufes. Ältere Menschen benötigen in der Regel mehr Licht als jüngere.

     

    Nachträglich kann eine Treppe auch ohne Elektroinstallation über z.B. eine erhältliche Akku-Beleuchtung von KENNGOTT-TREPPEN nachgerüstet werden.

     
     

    Bequemlichkeitsregel

     
    Bequemlichkeitsregel

    Die Bequemlichkeitsregel einer Treppe errechnet sich aus Auftritt (A) und Steigungshöhe (S):
    A – S = 120 mm

    Sie ergibt Steigungsverhältnisse, die beim Treppensteigen den geringsten Kraftaufwand erfordern und lässt sich bei flach geneigten Treppen um 30° anwenden.

    Die Formel wurde von dem französischen Ingenieur Francois Blondel im 17. Jahrhundert entwickelt. Später wurde sie durch Versuche zum Energiebedarf des Menschen beim Treppensteigen bestätigt. Da der Mensch in der Entwicklung immer größer wird, findet diese Regel im Gegensatz zum Schrittmaß weniger Beachtung.


    Siehe auch Sicherheitsregel, Schrittmaßregel.

     
     

    Blockstufe

     

    Blockstufen sind Stufen mit rechteckigem Querschnitt, wobei die Stufenhöhe gleich der Steigungshöhe ist.

     
     

    Brandschutz(vorschrift)

     

    Jedes Stockwerk eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen muss für den Notfall über mindestens eine Treppe zugänglich sein.
    In den meisten Fällen entspricht die „notwendige Treppe“ der Fluchttreppe. Daher gelten für notwendige Treppen besondere Vorschriften, sodass diese auch im Brandfall genutzt werden kann. Die Anforderungen definieren die Landesbauverordnungen der Bundesländer. Die DIN 18065 benennt notwendige Treppen als Teil des Rettungsweges. Über diesen Rettungsweg können Menschen das Gebäude bei Gefahr verlassen und Rettungskräfte ihren Einsatzort erreichen. Erfüllt die Treppe im Innenbereich die Vorschriften des Brandschutzes nicht, ist eine außen anliegende Fluchttreppe nötig. Dies gilt vor allem für Leiter-, Auszieh- oder Schiebetreppen, die zu Aufenthaltsräumen führen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind jedoch keinen spezifischen Fortschriften für den Brandschutz der Treppen festgelegt.
    Weitere Informationen bezüglich der geltenden DIN-Normen und Brandschutzverordnungen der Bundesländer finden Sie hier.

     
     

    Brüstungsgeländer

     
    Brüstungsgeländer

    Brüstungsgeländer sind im baurechtlichen Sinne Absturzsicherungen. Die Höhe liegt in der Regel bei 90 cm. Je nach Absturzhöhe und Gebäudeart kann sich diese bis auf 1,10 m erhöhen. Dies kann ergänzend zur DIN 18065 durch die Bauordnungen der Länder geregelt sein. Weitere Vorgaben z. B. Klettereffekt oder Öffnungsmaße sind ebenfalls geregelt. (siehe Treppengeländer)