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    Treppenlexikon

    D

    4 Begriffe im Treppenlexikon mit dem Anfangsbuchstaben D

    Deckenblende, Deckenrandverkleidung

     
    Deckenblende, Deckenrandverkleidung

    Um den Aufbau der Fußböden im Bereich der Deckenlochs bzw. Treppenöffnung zu schließen, können Deckenblenden bzw. Deckenrandverkleidungen zur Ausführung. Man nennt die Verkleidung des Deckenlochrandes auch Blendwange oder Deckenrandblende.

     

    Diese Gestaltungsmöglichkeit kann in dem ausgewählten Treppenstufenmaterial ausgeführt werden, um optisch eine harmonische Einheit zu bilden.

     

     
     

    Deckenloch

     
    Deckenloch

    Die Aussparung der Decke wird als Deckenloch bezeichnet. Für Treppen sollte diese ausreichend dimensioniert werden.

     

    Hierzu können die Normgrundrisse von KENNGOTT-TREPPEN zur Hilfe herangezogen werden.

    Die Treppenmaße geben die notwendige Öffnung in der Decke an.

     
     

    DIN 18065

     

    Vorschriften zum Treppenbau - neuste Ausgabe von 08/2020.

     

    Die DIN 18065 befasst sich mit der Konstruktion und Ausführung von Gebäudetreppen und gibt bestimmte Werte für die Steigung, Laufbreite und Auftritt einer Treppe vor. Sie regelt Begriffe, Messregeln, Toleranzen und Hauptmaße für Gebäudetreppen. DIN 18065 enthält alle Mindest- bzw. Höchstmaße für Treppen.

    Hierbei wird zwischen "Gebäuden im Allgemeinen" und "Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen" unterschieden.

    Ausgenommen sind einschiebbare Treppen, Rolltreppen/Fahrtreppen sowie Freitreppen im Gelände. Die Norm gilt werkstoffunabhängig für Treppen aus beliebigen Materialien und deren Kombinationen und für beliebige Bauarten.

    Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA005-09-86AA „Treppen“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.

     
     

    Doppelbolzen

     
    Doppelbolzen

    Der Doppelbolzen (2 hintereinander angeordnete Tragelemente) wird eingesetzt, wenn keine Wände zur Befestigung der Wandanker vorhanden sind. Er dient zur Lastabtragung.

     

    Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, wie zum Beispiel eine zu überbrückende Länge von nicht mehr als 1,20 m. Auf eine Stahlunterkonstruktion kann dann verzichtet werden.

     

    Diese Lösung wird vornehmlich im Bereich von Fenstern angewendet.