G
9 Begriffe im Treppenlexikon mit dem Anfangsbuchstaben G
Gebäudeklassen
Gebäude werden gemäß den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in Gebäudeklassen eingeteilt. Die Einstufung eines Gebäudes in eine Gebäudeklasse richtet sich nach der Höhe und nach der Fläche des Gebäudes.
Die Einteilung der Gebäude in verschiedene Gebäudeklassen bringt unterschiedliche Anforderungen mit sich. Je höher die Gebäudeklasse ist, desto höher die Anforderungen.
Die Höhenangaben in den folgenden Gebäudeklassen der Musterbauordnung bezeichnen die Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, bezogen auf das mittlere Geländeniveau.
Gebäudeklassen | |||
---|---|---|---|
GK 1 | 1a) freistehende Gebäude | Gebäude mit einer Höhe
| feuerhemmend |
| 1 b) freistehende land- und forstwirtschaflich genutzte Gebäude | ||
GK 2 | Gebäude | Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² | feuerhemmend |
|
|
|
|
GK 3 | sonstige Gebäude | mit einer Höhe bis zu 7 m | feuerhemmend |
GK 4 | Gebäude | mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² | hoch feuerhemmend |
GK 5 | sonstige Gebäude, einschließlich unterirdischer Gebäude |
| feuerbeständig |
Gehbereich und Lauflinie
Der Gehbereich liegt bei Treppen mit einer Laufbreite bis 100 cm im Mittelbereich der Treppe und hat eine Breite von 2/10 der nutzbaren Treppenlaufbreite. Im Gehbereich ist die Lauflinie angesiedelt, auf der der Auftritt der Treppe gemessen wird. Sie muss stetig verlaufen und darf keine Knickpunkte haben. Innerhalb des Gehbereiches kann die Lauflinie frei gewählt werden.
Im gewendelten Bereich eines Treppenlaufs ist die Auftrittsbreite der Stufe die Länge der Sehne, welche sich durch die Schnittpunkte der gekrümmten Lauflinie mit den Stufenvorderkanten ergibt.
Geländer
auch Umwehrung, Brüstung oder Treppengeländer genannt, an der freien Seite von Treppen, Balkonen, an Brücken o. Ä. angebrachte, einem Zaun ähnliche Vorrichtung zum Schutz vor dem Abstürzen und zum Festhalten. Treppengeländer begrenzen, sichern und geben Halt an Treppen, Balkonen, Terrassen und Wegen.
Die Form der Geländer von Treppen in Gebäuden ist in Deutschland in der DIN-Norm 18065 „Gebäudetreppen“, in den Landesbauordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) geregelt.
Treppengeländer müssen bei allen Treppen mit mehr als drei Stufen vorgesehen werden.Treppengeländer müssen – über die Stufenvorderkante gemessen – mindestens 90 cm hoch sein. Bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m beträgt sie 1,10 m. Diese sind unterschiedlich je nach Bundesland und in den jeweiligen Landesbauordnungen nachzulesen.
Geländerfüllung
Zwischen den Geländerpfosten und dem Handlauf befinden sich die Füllungen oder Stäbe oder ein bis zwei horizontale Kniestäbe.
In Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es keine Anforderungen an die Öffnungen der Geländer. Bei Gebäuden, bei denen mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, darf der Lichtabstand bei senkrechten Stäben nur bis 12 cm betragen.
Bei horizontalen Füllungen soll das Überklettern durch eine Scheibe bis 70 cm Höhe oder durch überstehende Handläufe, die mindestens 15 cm nach innen versetzt sind, erschwert werden.
Geländerstäbe
Zwischen den Geländerpfosten und dem Handlauf befinden sich die Füllungen. Geländerstäbe sind einzelne vertikale Stäbe oder Baluster, die zusammen eine Geländerkonstruktion bilden. Geländerstäbe werden in regelmäßigen Abständen angebracht, um die Sicherheit zu gewährleisten, während sie gleichzeitig die Sicht durch das Geländer ermöglichen.
Geländerhöhe
Die Höhe der Geländer variiert abhängig von der Nutzung der Treppe sowie der Art des Gebäudes und der Absturzhöhe bei Treppenanlagen mit mehreren Geschossen. Bei Treppenläufen wird die Brüstungshöhe senkrecht von der Vorderkante der Stufe aus gemessen. In Wohnräumen beträgt sie mindestens 90 cm, während sie in Arbeitsräumen mindestens 100 cm beträgt. Der Handlauf muss auf einer Höhe von 80 bis 120 cm montiert werden und eine Griffbreite von 45 bis maximal 60 mm aufweisen.
Gemäß den Vorschriften des Bauordnungsrechts wird für eine mögliche Absturzhöhe von bis zu 12 Metern eine Treppengeländerhöhe von 90 cm vorgeschrieben. Bei Absturzhöhen darüber beträgt die Geländerhöhe 110 cm. Diese Regelungen gelten für Wohngebäude und Gebäude, die keine Arbeitsstätten sind.
geradläufiger Grundriss/ gerade Treppe
Die gerade Treppe besticht durch klare Linien, auch in unterschiedlichen Materialien und Gestaltungen.
Aus Sicherheitsgründen ist die Anzahl der Steigungen gemäß DIN 18065 für Gebäude im Allgemeinen auf maximal 18 begrenzt. Danach ist ein Zwischenpodest nötig. Dieses kann auch für einen Richtungswechsel oder eine Wende im Treppenverlauf dienen. Diese DIN enthält jedoch keine Anforderungen für Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungen.
Entstanden aus dem Steigebaum ist die geradläufige Treppe wohl die älteste Form eines Treppenlaufes. Alle anderen Treppenarten leiten sich aus dieser Urform ab.
Geschosshöhe
Geschosshöhe ist der senkrechte Abstand zwischen der Oberkante des Fußbodens einer Ebene und der Fußbodenoberkante der darüberliegenden Ebene (Geschoss).
Glastreppe
Eine nicht alltägliche Art, verschiedene Wohnebenen zu verbinden, bietet eine Glastreppe. Durch ihre Transparenz und Leichtigkeit bleibt der Raum optisch in seiner gesamten Größe erhalten.
Die Stufen der KENNGOTT-TREPPE oder der KENNGOTT-SPINDELTREPPE werden aus Plexiglas hergestellt.
In Verbindung mit einer Stahlunterkonstruktion als Wanden- oder Spindeltreppe können auch Stufen aus rutschhemmendem Verbundglas mit einer hohen Tragfähigkeit hergestellt werden. Eine KENNGOTT-Glastreppe stellt mit Sicherheit die effektvollste Ausdrucksform des "Begehens" dar.
Grenzmaße
Die DIN 18065 „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“ gilt im deutschen Wohnungsbau als die wichtigste Regel für die Maße von Treppen. Sie beinhaltet alle Höchst- und Mindestmaße für Treppen.
Grundrisse
Es gibt 5 verschiedene Grundrissarten:
Geländertragende Treppe
Bei dieser Treppe hat das Geländer eine tragende Funktion. Das bedeutet, dass das Geländer nicht nur als Handlauf dient, sondern auch einen Teil der strukturellen Last der Treppe trägt.
Bei geländertragenden Treppen sind die Geländerpfosten oder -stäbe mit den Treppenstufen und -stufenwangen verbunden und tragen somit einen Teil des Gewichts der Treppenkonstruktion. Dieses Design ermöglicht es, auf zusätzliche seitliche Träger oder Stützen zu verzichten, was zu einem offeneren und luftigeren Erscheinungsbild der Treppe führt.
Geländergurt
Der Geländergurt ist ein horizontales Element, das entlang der Länge der Treppe verläuft und Teil des Geländersystems ist.
Teil des Geländersystems ist der Geländergurt in Untergurt oder Obergurt unterteilt, die das unterer oder oberen Enden der vertikalen Geländerstäbe oder Baluster miteinander verbindet und somit zusätzliche Stabilität und Festigkeit für das Geländersystem bietet.