G
9 Begriffe im Treppenlexikon mit dem Anfangsbuchstaben G
Gebäudeklassen
Gebäude werden gemäß den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in Gebäudeklassen eingeteilt. Die Einstufung eines Gebäudes in eine Gebäudeklasse richtet sich nach der Höhe und nach der Fläche des Gebäudes.
Die Einteilung der Gebäude in verschiedene Gebäudeklassen bringt unterschiedliche Anforderungen mit sich. Je höher die Gebäudeklasse ist, desto höher die Anforderungen.
Die Höhenangaben in den folgenden Gebäudeklassen der Musterbauordnung bezeichnen die Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, bezogen auf das mittlere Geländeniveau.
Gebäudeklassen | |||
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GK 1 | 1a) freistehende Gebäude | Gebäude mit einer Höhe
| feuerhemmend |
| 1 b) freistehende land- und forstwirtschaflich genutzte Gebäude | ||
GK 2 | Gebäude | Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² | feuerhemmend |
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GK 3 | sonstige Gebäude | mit einer Höhe bis zu 7 m | feuerhemmend |
GK 4 | Gebäude | mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² | hoch feuerhemmend |
GK 5 | sonstige Gebäude, einschließlich unterirdischer Gebäude |
| feuerbeständig |
Gehbereich und Lauflinie

Der Gehbereich liegt bei Treppen mit einer Laufbreite bis 100 cm im Mittelbereich der Treppe und hat eine Breite von 2/10 der nutzbaren Treppenlaufbreite. Im Gehbereich ist die Lauflinie angesiedelt, auf der der Auftritt der Treppe gemessen wird. Sie muss stetig verlaufen und darf keine Knickpunkte haben. Innerhalb des Gehbereiches kann die Lauflinie frei gewählt werden.
Im gewendelten Bereich eines Treppenlaufs ist die Auftrittsbreite der Stufe die Länge der Sehne, welche sich durch die Schnittpunkte der gekrümmten Lauflinie mit den Stufenvorderkanten ergibt.
Geländer

auch Umwehrung, Brüstung oder Treppengeländer genannt, an der freien Seite von Treppen, Balkonen, an Brücken o. Ä. angebrachte, einem Zaun ähnliche Vorrichtung zum Schutz vor dem Abstürzen und zum Festhalten. Treppengeländer begrenzen, sichern und geben Halt an Treppen, Balkonen, Terrassen und Wegen.
Die Form der Geländer von Treppen in Gebäuden ist in Deutschland in der DIN-Norm 18065 „Gebäudetreppen“, in den Landesbauordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) geregelt.
Treppengeländer müssen bei allen Treppen mit mehr als drei Stufen vorgesehen werden.Treppengeländer müssen – über die Stufenvorderkante gemessen – mindestens 90 cm hoch sein. Bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m beträgt sie 1,10 m. Diese sind unterschiedlich je nach Bundesland und in den jeweiligen Landesbauordnungen nachzulesen.
Geländerfüllung
Zwischen den Geländerpfosten und dem Handlauf befinden sich die Füllungen oder Stäbe oder ein bis zwei horizontale Kniestäbe.
In Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es keine Anforderungen an die Öffnungen der Geländer. Bei Gebäuden, bei denen mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, darf der Lichtabstand bei senkrechten Stäben nur bis 12 cm betragen.
Bei horizontalen Füllungen soll das Überklettern durch eine Scheibe bis 70 cm Höhe oder durch überstehende Handläufe, die mindestens 15 cm nach innen versetzt sind, erschwert werden.
geradläufiger Grundriss/ gerade Treppe

Die gerade Treppe besticht durch klare Linien, auch in unterschiedlichen Materialien und Gestaltungen.
Aus Sicherheitsgründen ist die Anzahl der Steigungen gemäß DIN 18065 für Gebäude im Allgemeinen auf maximal 18 begrenzt. Danach ist ein Zwischenpodest nötig. Dieses kann auch für einen Richtungswechsel oder eine Wende im Treppenverlauf dienen. Diese DIN enthält jedoch keine Anforderungen für Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungen.
Entstanden aus dem Steigebaum ist die geradläufige Treppe wohl die älteste Form eines Treppenlaufes. Alle anderen Treppenarten leiten sich aus dieser Urform ab.
Geschosshöhe

Geschosshöhe ist der senkrechte Abstand zwischen der Oberkante des Fußbodens einer Ebene und der Fußbodenoberkante der darüberliegenden Ebene (Geschoss).
Glastreppe

Eine nicht alltägliche Art, verschiedene Wohnebenen zu verbinden, bietet eine Glastreppe. Durch ihre Transparenz und Leichtigkeit bleibt der Raum optisch in seiner gesamten Größe erhalten.
Die Stufen der KENNGOTT-TREPPE oder der KENNGOTT-SPINDELTREPPE werden aus Plexiglas hergestellt.
In Verbindung mit einer Stahlunterkonstruktion als Wanden- oder Spindeltreppe können auch Stufen aus rutschhemmendem Verbundglas mit einer hohen Tragfähigkeit hergestellt werden. Eine KENNGOTT-Glastreppe stellt mit Sicherheit die effektvollste Ausdrucksform des "Begehens" dar.
Grenzmaße
Die DIN 18065 „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“ gilt im deutschen Wohnungsbau als die wichtigste Regel für die Maße von Treppen. Sie beinhaltet alle Höchst- und Mindestmaße für Treppen.
Grundrisse
Es gibt 5 verschiedene Grundrissarten: