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    Treppenlexikon

    Treppenlexikon | N

    5 Fachbegriffe mit dem Anfangsbuchstaben N

    Neigung

     
    Neigung

    Unter der Neigung einer Treppe versteht man den Winkel einer Steigung entlang der Lauflinie. Das aus dem Steigungsverhältnis (siehe Schrittmaßregel) resultierende Steigungswinkel der Lauflinie, wird in der DIN 18065 eine Kategorisierung der unterschiedlichen Treppenarten aufgeführt.

    Aus dem Verhältnis der Tiefe des Auftritts einer Trittstufe zur Antrittshöhe einer Setzstufe errechnet sich die Neigung einer Treppe. Angegeben wird sie als Quotient = Steigungsverhältnis

    Zwischen einer Neigung von 20 und 45 Grad spricht man von einer herkömmlichen Treppe. Bei einer geringeren Neigung wird von einer Rampe oder einer Treppenrampe gesprochen.

    Bei einer Neigung von über 45 Grad wird meist von einer Steiltreppe oder Raumspartreppe gesprochen. Um eine Steigleiter handelt es sich, wenn der Neigungswinkel größer als 75 Grad ist.



     
     

    Nutzbare Laufbreite

     
    Nutzbare Laufbreite

    Die nutzbare Treppenlaufbreite unterscheidet sich von der gesamten Treppenlaufbreite.

    Die nutzbare Treppenlaufbreite wird waagerecht zwischen begrenzenden Oberflächen (z. B. fertige Wand) und Innenkante Handlauf gemessen. Diese beträgt bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen mindestens 80 cm, im Mehrfamilienhaus beträgt sie 100 cm.

    Die gesamte Treppenlaufbreite hingegen ist die gemessene Stufenlänge.




     
     

    Nutzlasten

     

    Die Nutzlast, auch früher Verkehrslast, bezeichnet im Bauwesen eine veränderliche/ bewegliche Einwirkung auf ein Bauteil. Diese kann zum Beispiel durch Personen, Einrichtungsgegenstände, Maschinen oder Fahrzeugen erfolgen. 

    Nutzlasten für Treppen sind nach DIN EN 1991-1-1 und DIN EN 1991-1-1/NA geregelt.

    Für die Europäische Zulassung muss die Standsicherheit sowie die Nutzungssicherheit über 50 Jahre nachgewiesen werden. Als gleichmäßige Last müssen 300kg/m² (entspricht 3kN/m²) bzw. als Einzellast an einer Stufe mit einer maximalen Durchbiegung < l/150 nachgewiesen werden (l = Stufenlänge).
    Die Einzellast beträgt in diesem Fall auf einer Stufe 200 kg (2kN).

    Im Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus gilt daher für die Verkehrslast 3,0 kN /m² und für die Einzellast der Stufe 2,0 kN. In öffentlichen Gebäuden liegt die Verkehrslast bei 5,0 kN/m².

    Die KENNGOTT-Kragarmtreppe übertrifft die geforderten Werte erheblich, daher wird nahezu keine Schwingung und Durchbiegung der Stufe wahrgenommen.


    Einordnung nach:

    für T1, Treppen und Podeste der Gebäudekategorien A und B1, also Wohngebäude und bestimmte Büroflächen

    3,0/2,0/
    0,5 kN

    für T2, Treppen und Podeste der Gebäudekategorien B2 bis E sowie alle Treppen, die als Fluchtweg dienen

    5,0/2,0/
    1,0 kN

    für T3, Treppen und Podeste für Zugänge und Tribünen ohne feste Sitzplätze, die als Fluchtweg dienen

    7,5/3,0/
    2,0 kN

     




     
     

    Notwendige Treppe

     

    „Das Bauordnungsrecht unterscheidet zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen. Nach DIN 18065 Gebäudetreppen sind notwendige Treppen als Bestandteile des Rettungsweges zum Verlassen nicht ebenerdiger Geschosse zwingend erforderlich.“ Quelle Baunetz“




     
     

    Normen für Treppen

     

    Die wichtigste Norm für Gebäudetreppen ist die DIN 18065
    In dieser sind alle wichtigen Messregeln wie das Steigungsverhältnis sowie die Toleranzen festgelegt. In der WEP-APP Einplanungshilfe finden Sie grundlegenden Angaben der Din 18065 für Ihre Planung.