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    Treppenlexikon

    Treppenlexikon | O

    2 Fachbegriffe mit dem Anfangsbuchstaben O

    Oberflächen der Stufen

     

    siehe Rutschsicherheit

     
     

    Obergurt

     
    Obergurt

    Gemäß der DIN 16055 sind die freien Seiten von Treppenläufen und -podesten als Sicherung gegen Absturz mit Geländer zu versehen, wenn sie an mehr als 100 cm tiefer liegende Flächen grenzen.

    Im Ein-und Zweifamilienhausbereich (Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen) ist bundesweit eine Geländerhöhe von mind. 90 cm. vorgeschrieben. Gemessen wird die Höhe lotrecht über der Stufenvorderkante.


    Geländerfüllungen können durch Obergurte, Untergurte oder komplette Rahmen gefasst sein.