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    Treppenlexikon

    T | Treppenlexikon von Kenngott-Treppen

    31 Begriffe im Treppenlexikon mit dem Anfangsbuchstaben T

     

    Toleranzen

     

     

    Für Treppen regelt die DIN 18065 die Toleranzen im eingebauten Zustand. Unterschieden wird zwischen Sollmaß und Istmaß. Je nach Gebäudeart (Ein- Zweifamilienhaus, sonstige Gebäude) sind unterschiedliche Toleranzen für u.a. Auftritt, Steigungshöhe geregelt. Grenzmaße dürfen dabei nicht unter- bzw. unterschritten werden.

     

     
     

    Treppen gestern und heute

     
    Treppen gestern und heute

    Egal ob eine steile Leiter oder eine flache Rampe, jede Treppe dient zur Überwindung von Höhendifferenzen. Nicht nur konstruktive, bautechnische Anforderungen sondern auch viele gestalterische Gesichtspunkte sind bei der Planung einer Treppe maßgebend. Bei den Urvölkern der Waldregion war der Steigbaum die erste Form einer Treppe, bei den Bewohnern der Steppenregion waren es aufgeschichtete Steine. Es handelte sich hierbei um einfache geradläufige Treppen. Durch eine lang andauernde Entwicklung des Treppenbaus haben sich die Formen, die wir heute kennen, herauskristallisiert. Daneben haben die vielen Stilepochen (z.B. Barock) ihr Übriges dazu getan, um eine Treppe optisch wirken zu lassen. Heute wird eine Treppe zuerst unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit betrachtet, wobei sich Sicherheit und Schönheit einer Treppe durchaus verbinden lassen. Das Bild zeigt die Königinnentreppe in Versailles, welche von Louis Le Vau (1612 - 1670) im 17. Jahrhundert geschaffen wurde.

     
     

    Tragbolzen

     
    Tragbolzen

     

    Verbindungsteil zwischen zwei Stufen. Bei freitragenden Treppen üblicherweise an Wand- und Geländerseite. Bei Geländertragenden Treppen („Hängetreppen“) nur an der Geländerseite.

    Durch die Tragbolzen werden die Lasten über die Stufen in die Geschossdecken weitergeleitet.

    Als gestalterisches Element tragen sie stark zur Optik der Treppe bei. Ausführungen sind in Edelstahl, Holz oder beschichtetem Stahl möglich.

     
     

    Treppengeländer

     
    Treppengeländer

    Treppengeländer

    auch Umwehrung, Brüstung oder Geländer genannt, an der freien Seite von Treppen, Balkonen, an Brücken o. Ä. angebrachte, einem Zaun ähnliche Vorrichtung zum Schutz vor dem Abstürzen und zum Festhalten. Treppengeländer begrenzen, sichern und geben Halt an Treppen, Balkonen, Terrassen und Wegen.

     

    Die Form der Geländer von Treppen in Gebäuden ist in Deutschland in der DIN-Norm 18065 „Gebäudetreppen“, in den Landesbauordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) geregelt.

     

    Treppengeländer müssen bei allen Treppen mit mehr als drei Stufen vorgesehen werden.Treppengeländer müssen – über die Stufenvorderkante gemessen – mindestens 90 cm hoch sein. Bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m beträgt sie 1,10 m. Diese sind unterschiedlich je nach Bundesland und in den jeweiligen Landesbauordnungen nachzulesen.

     
     

    Treppenhandlauf

     
    Treppenhandlauf

    Treppen müssen mindestens auf einer Seite einen festen und griffsicheren Handlauf haben.

    Beim Anbringen eines Handlaufes ist zu beachten, dass dieser bequem benutzt werden kann. Die greifende Handlaufbreite beträgt mindestens 2,5 cm und maximal 6,0 cm (Handlaufprofil). Zu benachbarten Teilen muss der lichte Abstand mindestens 5 cm betragen (Fingerfreiheit).

    Die Höhe für den Handlauf bzw. Geländerhöhe darf nicht niedriger als 80 cm und nicht höher als 115 cm betragen. Das Maß hierzu wird senkrecht über der Stufenvorderkante bis Oberkante Handlauf gemessen.

     
     

    Treppenauftritt

     
    Treppenauftritt

     

    Der Treppenauftritt ist das waagerechte Maß zwischen den Vorderkanten zweier benachbarter Stufen. Der Auftritt wird immer in der Lauflinie gemessen. Unterschneidungen werden für das Auftrittmaß nicht berücksichtigt.

     
     

    Treppenarten

     

    Welche Treppenarten gibt es?


    Der Begriff „Treppenart“ kann sich auf viele verschiedene Ausführungen oder Anforderungen beziehen.
    Eine Treppe lässt sich auf unterschiedliche Weise kategorisieren: nach dem Grundriss, nach der Bauart der Treppe, der Nutzungsanforderung oder nach der Lage der Treppe im Gebäude / Gelände.

    Ebenso wird nach Materialien unterschieden. Es gibt zum Beispiel Holztreppen, Steintreppen oder Metalltreppen.
    (Zu einzelnen Punkten sind weiterführende Informationen unter dem jeweiligen Begriff hinterlegt)


    Treppengrundriss / Laufrichtung:
    Im Bezug auf den Grundriss unterscheidet man grundsätzlich zwei Treppenarten: Treppen mit geraden und Treppen mit gewendelten Läufen.
    Zu den geradläufigen Treppen zählen die einläufig gerade und zweiläufig gerade Treppe.
    Die zweiläufig gerade Treppe kann auch mit einem Zwischenpodest umgesetzt werden (Zwischenpodesttreppe).

    Spindeltreppen sind hingegen den gewendelten Läufen zuzuordnen. siehe auch Begriff Grundrisse

    CAD Grundrisse im dxf-Format für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser stellen wir Ihnen unter Treppengrundrisse in verschiedenen Abmessungen zum Download an: u.a.
    - einläufig geradläufige Treppe
    - einläufig halbgewendelte Treppe
    - einläufige, zweimal viertelgewendelte Treppe


    Neben den üblich gebräuchlichen Formen für Treppen wie geradläufig, viertel-, halbgewendelt,  ¾ gewendelte Treppe, Podesttreppe (einläufig, mehrläufig, gegenläufig), Spindeltreppe oder  Wendeltreppe, sind Ausführungen als Bogentreppe oder Freiformtreppe möglich.


    Material:
    Die häufigsten Materialien im Treppenbau sind:

    • Holz
      • - Massiv oder Holzwerkstoff
    • Stein
      • - Naturstein (Marmor, Granit, Quarzit, …)
      • - Kunststein (kunstharzgebundener Agglomarmor, zementgebundener Betonwerkstein,…)
    • Stahl
      • - Unterkonstruktion aus Stahl, kombiniert mit einem anderen Material für den Stufenbelag
      • - Treppe inklusive der Stufen (z.B. Gitterroststufen) aus Stahl
    • Beton
      • - Fertigteile oder vor Ort geschalt. Wird teilweise mit anderen Baustoffen belegt

    Weiterhin können Treppen z.B. aus Glas oder modernen Kunststoffen gefertigt werden.

    Bauart:
    Je nach Anforderung an die Treppe oder den örtlichen Gegebenheiten kann bzw. muss die Konstruktionsart gewählt werden. Entscheidend ist ebenso der Wunsch des Nutzers nach der Gestaltung.

    Die Lasten der Treppe müssen am An- und Austritt ausreichend in den Baukörper abgeleitet werden können. Teilweise sind für die Funktionsweise der Treppe tragfähige Wände notwendig:

    • Wangentreppe
      • - Eingestemmt
      • - Aufgesattelt
      • - Halbgestemmt
    • Bolzentreppe
      • - Freitragende Treppe WF1, WF2
    • Hängetreppe (geländertragend)
    • Zweiholmtreppe
    • Metallwangentreppe
    • Betontreppe
      • - Fertigteil vorgefertigt
      • - Geschalt (Baustelle)
    • Harfentreppe
    • Mittelholmtreppe
    • Gemauerte Treppe
    • Kragarmtreppe
    • Raumspartreppe


    Lage der Treppe:

    • Außentreppe (in Verbindung mit einem Gebäude)
    • Freitreppe (im Gelände, Gebäudeunabhängig)
    • Gebäudetreppe
      • - Haupttreppe
      • - Nebentreppe


    Nutzungsart:

    Hier sind weitere Anforderungen an die Ausführung der Treppe  neben der DIN 18065 zu beachten. Dies sind unter anderem die Vorgaben der Länder / Bundesländer, Berufsgenossenschaften

    • Haupttreppe für
      • - Gebäude im allgemeinen (z.B. im Mehrfamilienhaus oder öffentlichen Gebäuden)
      • - Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen oder innerhalb von Wohnungen (klassischer Wohnungsbau)
    • Nebentreppe für
      • - Gebäude im allgemeinen
      • - Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen oder innerhalb von Wohnungen
    • Fluchttreppe
    • Treppe in Arbeitsstätte
    • Treppen in Kindergärten u.ä., Altersgerechtes bauen
    • Treppen für Menschen mit Einschränkungen (barrierefreies Bauen)

     

     
     

    Treppenaustritt, Treppenaustrittsstufe

     
    Treppenaustritt, Treppenaustrittsstufe

    Die letzte, oberste Stufe eines Treppenlaufes. Sie kann auch Teil des (Austritts-)Podestes sein.

    Siehe auch Austrittsstufe



     
     

    Treppendurchgangshöhe

     
    Treppendurchgangshöhe

     Gebäudetreppen müssen mindestens eine lichte Durchgangshöhe von 200 cm haben. In Ein-, Zweifamilienhäusern darf die Durchgangshöhe und somit die Kopffreiheit auf einem ein- oder beidseitigen Streifen auf einer Breite von 25 cm, gemäß Abb. (DIN18065), eingeschränkt sein.

     

     
     

    Treppenhaus

     

    Ein Treppenhaus ist der Gebäudeteil oder Raum, der eine Treppenanlage umschließt. Es bildet die vertikale Verbindung zweier Etagen. Die Treppe wird durch ein Treppenhaus von anderen Bereichen physisch abgegrenzt. Treppenhäuser dienen häufig als Fluchtweg und sorgen für einen klimatischen Ausgleich. Mit einer offenen Architektur kann ein Treppenhaus Teil des Wohnraumes sein und eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten.

     
     

    Treppenantritt, Treppenantrittsstufe

     
    Treppenantritt, Treppenantrittsstufe

     

    Die erste, unterste Stufe eines Treppenlaufes wird als Treppenantrittsstufe bezeichnet.

    siehe auch Antritt, Antrittsstufe

     
     

    Treppenauge

     
    Treppenauge

    Als Treppenauge wird der freie Raum bezeichnet, welcher von Treppenlauf, Treppenpodest und Treppengeländer umschlossen wird.

     
     

    Treppenlauf

     

    Ein Treppenlauf verbindet zwei Ebenen miteinander und beinhaltet eine ununterbrochene Folge von mindestens drei Steigungen.

     
     

    Treppenlaufbreite, nutzbare

     
    Treppenlaufbreite, nutzbare

    Die nutzbare Treppenlaufbreite unterscheidet sich von der gesamten Treppenlaufbreite.

    Die nutzbare Treppenlaufbreite wird waagerecht zwischen begrenzenden Oberflächen (z. B. fertige Wand) und Innenkante Handlauf gemessen. Diese beträgt bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen mindestens 80 cm, im Mehrfamilienhaus beträgt sie 100 cm.

    Die gesamte Treppenlaufbreite hingegen ist die gemessene Stufenlänge.

     
     

    Treppenlift

     
    Treppenlift

    Ein Treppenlift dient zur Beförderung von eingeschränkten Personen von einer Ebene zur nächsten. Diese Möglichkeit kann z.B. in öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben sein (barrierefreies Bauen). Durch die Veränderung der Alterspyramide ist der Einsatz im privaten Bereich in den letzten Jahren ein verstärktes  Anliegen geworden.

    Je nach Hersteller ist es möglich den Lift an der Wand oder einer vorhandenen Treppe zu montieren. Bei einer Nachrüstung auf der Treppe ist zu beachten, dass die Treppe statisch nicht überlastet wird bzw. durch Arbeiten die Gewährleistung erlischt.

    KENNGOTT hat in Zusammenarbeit ein System entwickelt, welches in vielen Fällen eine nachträgliche Liftmontage am Geländer einer älteren Kenngott-Treppe ermöglicht, ohne die Stufen zu beschädigen.

     
     

    Treppenmaße

     

    Je nach Anforderung an die Treppe ist eine Vielzahl an Vorschriften zu beachten. Ebenso ergibt sich aus der Treppenform ein unterschiedlicher Platzbedarf. Hier sollte bereits in der Planungsphase ein Fachmann zur Berechnung einbezogen werden. Beim Bauen im Bestand muss umgekehrt ermittelt werden, was in der gegebenen Situation machbar ist.

    Eine erste Einplanung kann hier mit der KENNGOTT App "Planungshilfe" erfolgen (für Android und iOs erhältlich). Hier können Treppenformen und Beispiele ausprobiert werden. Weiterhin finden Sie dort Hinweise zur DIN 18065 und zur Treppensicherheit.

    Auf unserer Webseite www.kenngott.de finden Sie ebenso Normgrundrisse mit Maßen für viele verschiedene Treppenformen und Ausführungen zum Download.

     
     

    Treppensicherheit

     
    Treppensicherheit

    Unfälle auf Treppen stellen im privaten wie auch im öffentlichen Raum ein hohes Risiko dar. In Deutschland kommt es jährlich zu über 1000 Stürzen mit Todesfolge! Um das Risiko zu mindern, gibt es neben Vorschriften viele Parameter zur Vorsorge.

    Neben einer fachmännischen Stufenverziehung kann besonders auf das Stufenmaterial (Rutschhemmung), die richtige Beleuchtung und einen griffsichern Handlauf geachtet werden.

    Informationen und praktische Hinweise finden Sie in unserem Ratgeber „10 Tipps zu mehr Treppensicherheit“. Dieser steht zum kostenlosen Download bereit.

     
     

    Treppensteigung

     

    Das lotrechte Maß zwischen zwei benachbarten Trittflächen.

     
     

    Treppenstufe

     

    Eine Treppenstufe, auch Tritt oder Stufe genannt, ist Bauteil einer Treppe, welches mit einem Schritt begangen werden kann. Es ist das einzelne Steigungselement einer Treppe.

    Eine Treppenstufe besteht aus Steigung und Auftritt.

    Die erste Stufe einer Treppe nennt man Antrittsstufe, die letzte Treppenstufe ist die Austrittstufe.

     
     

    Treppensturz

     

    Nach offiziellen Statistiken verunglücken jedes Jahr in Deutschland mehr als tausend Menschen bei einem Treppensturz tödlich, viele Weitere tragen bleibende körperliche Schäden davon. Eigenes Verhalten (z.B. rutschiges Schuhwerk, transportieren von Gegenständen, die ihre Sicht einschränken) oder Hindernisse (Dekorationsartikel, liegengelassene Gegenstände) können schnell zu Stürzen führen. Bereits in der Planung einer neuen Treppe können Sie Stürzen vorbeugen. Einzelne Treppengrundrisse verzeichnen ein höheres Sturzrisiko als andere.

    Ebenso ist der Geländerverlauf in der Planung gleich mitzugestalten: Z.B. bergen größere Geländer-/Handlaufabsätze und Handlaufabstände in der Wendelung ein erhöhtes Unfallrisiko wegen des notwendigen „Umgreifens“. Besonders ältere oder bewegungseingeschränkte Menschen stürzen jedoch auch auf freien, gut begehbaren Treppen häufiger. Hier bieten zusätzliche Wand-Handläufe mehr Sicherheit.

    Gerade im häuslichen Bereich werden oft Treppen ohne festes Schuhwerk, mit Hausschuhen oder „strümpfig“ begangen. Hier sind zur Unfallvermeidung, egal in welchem Alter, rutschhemmende Stufenoberflächen zu empfehlen. Die patentierten Longlife-Stufen sind aus diesem Grund serienmäßig mit rutschhemmenden Oberflächen ausgeführt. Auch Stufenkanten bergen gemäß durchgeführten Studien der Berufsgenossenschaften ein Risiko: Bei Stufen-Vorderkanten mit einem Radius von < 2mm können Laufende „hängenbleiben“ bzw. ist die Verletzungsgefahr bei Stürzen größer; bei Radien > 10 mm besteht die Gefahr einer optischen Fehleinschätzung und des „Abrutschens“. Daher sollten die Radien von Stufenkanten zwischen 2 und 10 mm liegen. Die Longlife-/Massivholz-Stufen von KENNGOTT-TREPPEN werden aus diesem Grund mit einem empfohlenen Sicherheitsradius von 5 mm ausgeführt. Weitere Informationen zur Treppensicherheit finden Sie hier.

     
     

    Treppenwange, Wange, Wandwange

     
    Treppenwange, Wange, Wandwange

    Bauteil, das die Stufen seitlich trägt und den Lauf meistens auch seitlich begrenzt. (DIN 18065)

    Die Seitenteile der Treppe werden Wangen genannt, und geben der Wangentreppe ihren Namen. Zwei Wangen tragen die Konstruktion und sind gleichzeitig die Begrenzung der Wangentreppe an den Außenkanten. Die Bauart erlaubt Ihnen Flexibilität, denn die Treppe kann direkt in der Wand verankert oder frei im Raum, wandunabhängig, eingebaut werden.

    Eine Treppenwange wird meist neben den Stufen angeordnet und sind aus verschiedenen Materialien möglich.

    Ob eingestemmte oder aufgesattelte Stufen einer Holztreppe, HPL-Wangentreppe ohne Verschraubung an den Außenseiten oder Stahlwangen in Kombination mit Longlifestufen - die Treppenart passt sich jedem Wohnstil an.

     
     

    Trittfläche

     

    Das waagerechte, zu begehende Teil einer Trittstufe.

     
     

    Trittstufe

     

    Der waagerechte Teil einer Treppenstufe.

     
     

    tragender Handlauf

     
    tragender Handlauf

    Während alle Elemente der geländertragenden Konstruktion wichtig sind, spielt der tragende Handlauf eine besonders zentrale Rolle. Er bildet zusammen mit den Geländerstäben und den Stufenverschraubungen die Tragefunktion auf der Lichtseite der Treppe bzw. im Treppenauge. Der tragende Handlauf ist dafür ausgelegt, die hohen seitlichen Belastungen, die durch das Geländer auf ihn einwirken, aufzunehmen und zu tragen. Daher ist es wichtig, dass der Handlauf eine ausreichende Stabilität und Tragfähigkeit aufweist, um die Sicherheit der Treppe zu gewährleisten.

     
     
     

    Die Technischen Regeln für absturzsichernde Verglasungen (TRAV) sind eine Sammlung von Regeln und Anforderungen, die in Deutschland für die Planung, Installation und Wartung von absturzsichernden Verglasungen gelten. Die TRAV wurden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erlassen und gelten für alle Verglasungen, die als Absturzsicherung fungieren sollen, wie zum Beispiel Balkongeländer, Brüstungen und Fenster.

    Die TRAV enthalten spezifische Anforderungen an die Abmessungen und Materialien der Verglasungen sowie Anforderungen an deren Standsicherheit, Durchbruchhemmung und Bruchsicherheit. Sie umfassen auch Anforderungen an die Befestigung, Montage und Wartung der Verglasungen sowie die Prüfung und Zulassung der verwendeten Produkte.

    Ziel der TRAV ist es, die Sicherheit von Personen vor Abstürzen aus Fenstern, von Balkonen oder Treppen zu gewährleisten und damit schwere Unfälle zu verhindern. Die Einhaltung der TRAV ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und wird von den zuständigen Behörden überwacht.

     
     

    Treppenplanung

     

    Die Treppenplanung bezieht sich auf den Prozess der Gestaltung und Konstruktion von Treppen in einem Gebäude oder einer Struktur. Die Planung von Treppen erfordert ein Verständnis der technischen Anforderungen und Vorschriften, die für Treppen gelten, sowie der ästhetischen und funktionalen Anforderungen des Gebäudes.

    In der Treppenplanung werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, wie z. B. die Höhe des Gebäudes oder des Geschosshöhe, der verfügbare Platz für die Treppen, die Anzahl der zu befördernden Personen und die beabsichtigte Nutzung der Treppe. Weitere Faktoren sind die Sicherheit, Komfort und Barrierefreiheit, die Materialauswahl, die Treppenform, Steigung und Trittmaß.

    Eine sorgfältige Treppenplanung ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Treppen sicher und funktional sind und den Anforderungen des Gebäudes entsprechen. Eine gut geplante Treppe kann auch zur Ästhetik des Gebäudes beitragen und einen wichtigen Beitrag zum allgemeinen Design des Gebäudes leisten.

     
     

    Treppenrenovierung

     
    Treppenrenovierung

    Treppenrenovierung bezieht sich auf den Prozess der Aktualisierung oder Erneuerung einer bestehenden Treppe. Dies kann notwendig sein, um die Sicherheit, Ästhetik und Funktionalität einer Treppe zu verbessern oder um sie an geänderte Anforderungen oder einen neuen Einrichtungsstil anzupassen. Die Renovierung einer Treppe kann verschiedene Arbeiten umfassen, wie zum Beispiel den Austausch von Stufen und Geländern, die Reparatur von Beschädigungen oder die Anpassung der Treppe an neue Anforderungen.

    Eine Treppenrenovierung kann auch eine Änderung der Optik der Treppe beinhalten, beispielsweise durch den Austausch des Belags, die Farbgebung oder die Verkleidung der Treppe. Auch eine Kombination verschiedener Materialien ist möglich, wie z.B. Holz, Metall, Glas oder Stein, um eine individuelle und ansprechende Gestaltung zu erreichen.

    Eine gut durchgeführte Treppenrenovierung kann eine Treppe sicherer, funktionaler und ästhetisch ansprechender machen und somit den Wert eines Gebäudes erhöhen. Die Renovierung einer Treppe erfordert jedoch Fachkenntnisse und handwerkliches Geschick, um sicherzustellen, dass die Treppe den geltenden Normen und Vorschriften entspricht und ihre Funktion erfüllt.

     
     

    Treppengeländer

     
    Treppengeländer

    auch Umwehrung, Brüstung genannt, an der freien Seite von Treppen, Balkonen, an Brücken o. Ä. angebrachte, einem Zaun ähnliche Vorrichtung zum Schutz vor dem Abstürzen und zum Festhalten. Treppengeländer begrenzen, sichern und geben Halt an Treppen, Balkonen, Terrassen und Wegen.

    Die Form der Geländer von Treppen in Gebäuden ist in Deutschland in der DIN-Norm 18065 „Gebäudetreppen“, in den Landesbauordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) geregelt.

    Treppengeländer müssen bei allen Treppen mit mehr als drei Stufen vorgesehen werden.Treppengeländer müssen – über die Stufenvorderkante gemessen – mindestens 90 cm hoch sein. Bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m beträgt sie 1,10 m. Diese sind unterschiedlich je nach Bundesland und in den jeweiligen Landesbauordnungen nachzulesen

     
     

    Treppenaufhängung

     
    Treppenaufhängung

    Die Treppenaufhängung bezieht sich auf die Art und Weise, wie eine Treppe an der oberen oder an den Wänden befestigt wird, um Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten. Es gibt verschiedene Methoden der Treppenaufhängung, die je nach den spezifischen Anforderungen und dem Design der Treppe verwendet werden.

    Eine gängige Methode der Treppenaufhängung ist die Verwendung von Stahlwinkeln, die an der Deckenkante befestigt werden, um die Treppe zu stützen.