Hinweis zur KFW-Förderung
Die Mittel des Bundeshaushaltes für barrierereduzierende Maßnahmen sind für 2022 leider bereits ausgeschöpft. Die Nachfrage für die Fördermittel war enorm hoch. Daher ist für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) keine Antragstellung mehr möglich.
Eine Förderung ist möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Wir werden Sie auf dieser Seite informieren, sobald uns Informationen zur erneuten Bereitstellung von Fördermitteln vorliegen. Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.
Neue Stufenbeläge: Förderung nutzen
Treppensicherheit erhöhen und Förderung beantragen
Eine in die Jahre gekommene Treppe ist nicht nur ein unerquicklicher Anblick, sondern auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Ausgetretene Stufen und stark abgenutzte Stufenkanten erhöhen die Stolpergefahr – ernste Verletzungen oder gar Schlimmeres können die Folge sein.
Grund genug, die Schwachstelle alte Treppe in Angriff zu nehmen und die Stufen zu erneuern. Die KfW unterstützt Modernisierer beim Stufentausch mit attraktiven Fördermitteln in Form von Zuschüssen aus dem Programm 455-B.
Handelt es sich bei der Treppe um eine Ausführung mit Stahlkonstruktion, wie sie eine Zweiholm-, Harfen- oder Metallwangentreppe aufweist, genügt oft schon ein Stufentausch, um mehr Sicherheit beim täglichen Auf und Ab zu gewährleisten – frische Optik inklusive.
Überzeugen Sie sich selbst - Renovierungsprojekte mit Vorher-Nachher-Bildern zeigen wir Ihnen unter "Stufentausch /Beläge".
Hinweis:
Als privater Eigentümer oder Mieter können Sie wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach finanzieller Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen.
Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind.
Die Nachfrage für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung ist nach wie vor hoch. Sollten Sie konkrete Maßnahmen planen, empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe Antragstellung und Umsetzung.
Förderprogramm der KfW
Treppen müssen sicherer werden. Die staatliche Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet nun auch im privaten Wohnbereich einen Anreiz zur Unfallverhütung mit dem Investitionszuschuss aus dem Programm 455-B für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort.
Das Wichtigste im Überblick:
• Zuschuss bis zu 6.250 Euro
• Unabhängig von Ihrem Alter
• Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
• Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.
Fördergelder gibt es für Einzelmaßnahmen zur Umgestaltung von Treppenanlagen, oder für Investitionen für den barrierereduzierenden Komplettumbau zum Standard "Altersgerechtes Haus" sowie für den Kauf von bereits barrierefrei umgebauten Wohnraum.
Möchten Sie eine Förderung für Ihre Treppe erhalten, müssen die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Warum Sie mit KENNGOTT sanieren sollten
Kenngott ist einer der führenden Treppenhersteller Deutschlands und blickt bereits auf über 125 Jahre Treppenerfahrung zurück.
Die Ausstattung einer Treppe mit rutschhemmenden Stufen in Verbindung mit beidseitigen, durchgehenden Handläufen über alle Stockwerke gehört zum Förderbereich des KfW-Programms.
Mit unserem innovativen und patentiertem Stufenmaterial Longlife erfüllen wir sämtliche Anforderungen des Gesetzgebers zur möglichen Förderung. Longlife weist eine strukturierte, nach der Rutschsicherheitsklasse R9 zertifizierte Oberfläche auf, die gefährlichen Stürzen vorbeugt.
Longlife gibt es in zwei verschiedenen Stufenstärken. Stufen für vorhandene Metall- oder Betontreppen lassen sich problemlos umgestalten. Auch die Umrüstung einer älteren freitragenden KENNGOTT-Treppe lässt sich mit dem KfW-Programm fördern.
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Wer wird gefördert?
Der Fördertopf für Maßnahmen zum altersgerechten Umbau bestehender Wohngebäude steht nicht unbegrenzt zur Verfügung! Deshalb heißt es schnell sein, um vom staatlichen Zuschuss zu profitieren.
Antragsberechtigt sind:
- Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von
· Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder
· von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Natürliche Personen als Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird. Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag.
Die genannten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da sich die Förderbedingungen seitens der KfW ändern können, informieren Sie sich bitte auch unter dem Link: www.kfw.de/455-b