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    KFW-FörderungContact

    Förderprogramm der KfW


    Treppen müssen sicherer werden. Die staatliche Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet  im privaten Wohnbereich einen Anreiz zur Unfallverhütung mit dem Investitionszuschuss aus dem Programm 455-B für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort.

    Hinweis zur KFW-Förderung


    Die Mittel des Bundeshaushaltes für barriere­reduzierende Maßnahmen sind für 2023 leider bereits ausgeschöpft. Für den Investitions­zuschuss Barriere­reduzierung (455-B) keine Antrag­stellung mehr möglich.

    Wir werden Sie auf dieser Seite informieren, sobald uns Informationen zur erneuten Bereit­stellung von Förder­mitteln vorliegen. Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.

     

    Neue Stufenbeläge: Förderung nutzen

    Treppensicherheit erhöhen und Förderung beantragen


    Eine in die Jahre gekommene Treppe ist nicht nur ein unerquicklicher Anblick, sondern auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Ausgetretene Stufen und stark abgenutzte Stufenkanten erhöhen die Stolpergefahr – ernste Verletzungen oder gar Schlimmeres können die Folge sein.

    Grund genug, die Schwachstelle alte Treppe in Angriff zu nehmen und die Stufen zu erneuern. Die KfW unterstützt Modernisierer beim Stufentausch mit attraktiven Fördermitteln in Form von Zuschüssen aus dem Programm 455-B.

    Handelt es sich bei der Treppe um eine Ausführung mit Stahlkonstruktion, wie sie eine Zweiholm-, Harfen- oder Metallwangentreppe aufweist, genügt oft schon ein Stufentausch, um mehr Sicherheit beim täglichen Auf und Ab zu gewährleisten – frische Optik inklusive.

    Überzeugen Sie sich selbst - Renovierungsprojekte mit Vorher-Nachher-Bildern zeigen wir Ihnen unter "Treppenstufen erneuern".

     

    KFW-Programm 455-B im Überblick

    • Zuschuss bis zu 6.250 Euro
    • Unabhängig von Ihrem Alter
    • Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
    • Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

    Was wird gefördert?


    Gefördert werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.

    Fördergelder gibt es für Einzelmaßnahmen zur Umgestaltung von Treppenanlagen, oder für Investitionen für den barrierereduzierenden Komplettumbau zum Standard "Altersgerechtes Haus" sowie für den Kauf von bereits barrierefrei umgebauten Wohnraum.

    Möchten Sie eine Förderung für Ihre Treppe erhalten, müssen die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

    Warum Sie mit KENNGOTT sanieren sollten


    Kenngott ist einer der führenden Treppenhersteller Deutschlands und blickt bereits auf über 125 Jahre Treppenerfahrung zurück.
    Die Ausstattung einer Treppe mit rutschhemmenden Stufen in Verbindung mit beidseitigen, durchgehenden Handläufen über alle Stockwerke gehört zum Förderbereich des KfW-Programms.

    Mit unserem innovativen und patentiertem Stufenmaterial Longlife erfüllen wir sämtliche Anforderungen des Gesetzgebers zur möglichen Förderung. Longlife weist eine strukturierte, nach der Rutschsicherheitsklasse R9 zertifizierte Oberfläche auf, die gefährlichen Stürzen vorbeugt.

    Longlife gibt es in zwei verschiedenen Stufenstärken. Stufen für vorhandene Metall- oder Betontreppen lassen sich problemlos umgestalten. Auch die Umrüstung einer älteren freitragenden KENNGOTT-Treppe lässt sich mit dem KfW-Programm fördern.

    Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und lernen Sie das Stufenmaterial live kennen.

    Jetzt kostenlos Angebot anfragen! Sie erhalten Ihr Angebot für Longlife-Stufen ausschließlich von einem zertifizierten KENNGOTT-Partner, kostenlos und unverbindlich.


    Wer wird gefördert?


    Der Fördertopf für Maßnahmen zum altersgerechten Umbau bestehender Wohngebäude steht nicht unbegrenzt zur Verfügung! Deshalb heißt es schnell sein, um vom staatlichen Zuschuss zu profitieren.


    Antragsberechtigt sind:

    - Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von
        · Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder
        · von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

    - Natürliche Personen als Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern.

     

    Wie wird gefördert?


    Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird. Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag (max. 2.500 Euro).

     

    Die genannten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da sich die Förderbedingungen seitens der KfW ändern können, informieren Sie sich bitte auch unter dem Link: www.kfw.de/455-b