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    Weniger TreppenunfälleContact

    Treppensicherheit mit KENNGOTT Treppen

     

    Treppen und ihre Sicherheit

     

    Treppen sind oft die am häufigsten genutzten Bauteile in einem Haus. Ein durchschnittlicher 3-Personen-Haushalt nutzt sie über 50 Mal täglich, aber routinemäßige Nutzung kann zu Nachlässigkeit führen und zu Unfällen führen. Laut dem Statistischen Bundesamt sterben in Deutschland mehr als 1.000 Menschen jährlich an den Folgen von Treppenstürzen.

     

    Treppen sind nicht nur für die vertikale Bewegung wichtig, sondern auch gestalterisch bedeutsam. Beim Treppensteigen passt sich der Körper an Parameter wie Abmessungen und Oberflächenzustand an. Abweichungen, wie falsche Steigungsverhältnisse, erhöhen das Unfallrisiko.

    Aufgrund vieler Unfälle auf Treppen haben Berufsgenossenschaften zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Die Häufigkeit und Schwere von Stürzen auf Treppen wird oft unterschätzt. Gewerblich passieren jährlich etwa 36.000 Unfälle auf Treppen.

     

    Die Planung einer sicheren Treppe ist entscheidend für einen komfortablen Zugang nach oben. Abhängig vom verfügbaren Platz und Grundriss ergeben sich unterschiedliche Lösungen. Das Design der Treppe trägt auch zum Ambiente bei.

    Fachmännische Planung

     

    Durch sorgfältige Planung und Errichtung während des Bauprozesses oder bei Renovierungsarbeiten können potenzielle Gefahrenquellen verringert oder gänzlich vermieden werden. Unachtsamkeit und Eile sind oft die Hauptursachen für Unfälle wie Stürze, Stolpern und Ausrutschen.

     

    Auf dieser Seite finden Sie welche Maßnahmen zur Optimierung der Sicherheit von Treppen ergriffen werden können.

    Bei der Treppengestaltung sind zahlreiche wichtige Faktoren zu berücksichtigen. In den letzten Jahrzehnten sind viele Regelungen zur Erhöhung der Sicherheit hinzugekommen. Einen besonderen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang die DIN 18065 zur konstruktiven Gestaltung von Gebäudetreppen und deren Abmessungen. Viele Regelungen zur „sicheren“ Gestaltung sind dort enthalten.

     

     

    TIPP 1: Treppenplanung

     

     

    Bei der Planung der Treppe ist der Raum, der durch die Deckenaussparung vorgegeben wird, entscheidend. Um genügend Platz beim Treppensteigen oder Transportieren von Gegenständen zu gewährleisten, empfiehlt sich eine großzügige Planung. Wichtige Regeln aus der DIN 18065 sind unter anderem; Nutzbare Treppenlaufbreite, Kopfhöhe, und Wandabstand
    Eine wichtige Regel:

    Die Schrittmaßregel ist eine Formel zum sicheren und bequemen Begehen einer Treppe. Sie lautet gemäß DIN 18065:

    Diese Formel resultiert daraus, dass beim Spazieren gehen eines Menschen seine mittlere Schrittlänge zwischen 59 und 65 cm beträgt. Beim Treppensteigen verkürzt sich die Schrittlänge, da zusätzlich zur Waagerechten auch ein Höhenunterschied überwunden werden muss. Ein “empfehlenswertes Steigungsverhältnis” liegt bei  einem Auftritt von 26 cm und einer Steigung von 18,5 cm.

    siehe auch Bequemlichkeitsregel und Sicherheitsregel

     

     
     

    TIPP 2: Treppengrundriss

     

    Risiko auf Treppen


    Je nach Wahl der Treppenform steigt oder fällt das Unfallrisiko. Nachfolgende Grafik zeigt die Ergebnisse aus der Unfallforschung. Insbesondere fachmännisch gewendelte und geradläufige Grundrisse bieten eine höhere Sicherheit. In der Regel steigt die Unfallgefahr bei der Einplanung von Podesten.



    Treppengrundrisse KENNGOTT-TREPPEN

    geradläufige Treppe

    1/2 gewendelte Treppe

    2x 1/4 gewendelte Treppe

    1/4 gewendelte Treppe 


    Nutzen Sie hierzu unsere Treppengrundrisse zum Herunterladen

     
     

    TIPP 3: Stufenoberflächen

     


    Trittsicherheit


    Im gewerblichen Bereich gilt für Innentreppen im Eingangsbereich von Gebäuden die Oberflächenanforderung R9, d.h. zum Vermeiden des Ausrutschens ist die Oberfläche mit dieser rutschhemmenden Eigenschaft auszustatten. Diese Regelung gilt für Treppen, auf die Feuchtigkeit von Außen hereingetragen werden kann. Gemäß BGR 181 ist der bei R9 zu erreichende Neigungsbereich 6-10 Grad. Ab 10 Grad beginnt R10.)


    In Wohngebäuden mit bis zwei Wohnungen (Ein-/Zweifamilienhaus) gibt es keine Anforderungen. Auf der einen Seite „kennt man seine Treppe“ im Haus sicher besser, auf der anderen Seite wird diese oft auch „unausgeschlafen“ oder ohne festes Schuhwerk „strümpfig“ begangen. Insofern bietet gerade im privaten Bereich eine rutschhemmende Oberfläche zusätzliche Sicherheit.

     




     
     

    TIPP 4: Stufenkanten

     


    Vermeidung von Kantenzusätzen

    Im Gegensatz zur landläufigen Meinung steigt mit Stufenprofilen nach einer Untersuchung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) das Unfallrisiko. Stufenkanten mit aufgesetztem oder eingearbeiteten Trittleisten, Winkelkanten oder Beschichtungen sind nicht in jedem Fall sicherer. Für einen vorteilhaften Einsatz sind einige Punkte zu berücksichtigen. So muss die Trittfläche im Bereich der Stufenkante ebenso rutschhemmend sein wie die übrige Trittfläche der Stufe, auch bei Einsatz unterschiedlicher Materialien.

    Stufenkanten sollten Radien im Bereich zwischen 2 und 10 mm haben.

    Kleinere Kanten bergen aufgrund ihrer Scharfkantigkeit die Gefahr des „Hängenbleibens“ mit der Schuhsohle und schwere Verletzungen im Falle eines Sturzes. Bei größeren Radien ist die Gefahr, dass die Stufenkontur nicht optisch klar wahrgenommen wird und somit ein Abrutschen mit höherer Wahrscheinlichkeit die Folge ist.

     

     

     

     

     
     

     
     

    TIPP 5: Geländersyteme

     
    Verdi Gehrung



    Gemäß der DIN 18065 sind freien Seiten von Treppenläufen und -podesten mit einem Geländer als Sicherung gegen Abstur zu versehen, wenn sie an mehr als 100 cm tiefer liegende Flächen grenzen.

    Im Ein- und Zweifamilienhausbereich (Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen) ist bundesweit eine Geländerhöhe von mind. 90 cm. vorgeschrieben. Gemessen wird die Höhe lotrecht über der Stufenvorderkante.
     

    Kindersicherheit

    Für die Kindersicherheit im Ein- und Zweifamilienhausbereich sind Geländer mit senkrechten Geländerstäben oder Glasfüllungen zu empfehlen. Eine Füllung aus Glas oder mit Stabelementen ist wichtig, um Geländer- oder Brüstungsöffnungen zu schließen bzw. zu verkleinern. Das verhindert ggf. das Überklettern des Geländers durch kleine Kinder.

    Durch einfache bauliche Maßnahmen wie den Kinderschutzleisten kann das Durchschlüpfen durch Kinder verhindert werden. Kinderschutzleisten werden insbesondere bei Stufenstärken unter 5 cm empfohlen, da der lichte Stufenabstand in der Regel durch die Steigungshöhe überschritten wird.

    Für die Freitragende KENNGOTT-Treppe sind aufgrund der Stufenstärke von 65 mm Kinderschutzleisten erst ab einer Steigungshöhe von 18,5 cm notwendig.


     
     

    TIPP 6: Handläufe

     

    Sicherheit inbegriffen



    Von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) werden für ein sicherer Umgreifen von Handläufen elliptische und runde Querschnitte empfohlen.


    Diese sollten möglichst eine Stärke zwischen 2,5 und fünf Zentimetern aufweisen, damit er gut umfasst werden kann. Dekorative Rundhandläufe von KENNGOTT haben einen Profildurchmesser von 42 beziehungsweise 50 Millimetern und bewegen sich damit innerhalb dieses Bereiches. Nicht nur beim barrierefreien Bauen sinnvoll: ein durchgehender Verlauf. Denn durch Handlaufunterbrechungen kann man schnell ins Straucheln geraten.


    Zudem ist in der Gebäudetreppennorm DIN 18065 festgelegt, dass Treppen mindestens auf einer Seite einen festen und griffsicheren Handlauf haben und dass dieser in einer Höhe zwischen 80 cm und 115 cm anzubringen ist. Damit der Handlauf sicher zu Umgreifen ist, muss der Seitenabstand zu benachbarten Bauteilen mindestens 5 cm betragen.

    Runde oder ovale Handlaufdurchmesser werden zur Unfallvermeidung auch in der DIN 18040 in der die Regelungen zum barrierefreien Bauen enthalten sind, gefordert. In öffentlich zugänglichen Gebäuden sind diese zudem vorgeschrieben.


      

     
     

    TIPP 7: Beleuchtung

     

    Sicherheit auf Schritt und Tritt


    Für die Vermeidung von Unfällen auf Treppen ist eine ausreichende Beleuchtung notwendig. Während es für Ein- und Zweifamilienhäuser diesbezüglich keine Anforderungen gibt,
    ist hingegen für Betriebsstätten eine Beleuchtungsstärke von 100 lx als Mindestwert gefordert. Die Lichtschalter müssen zudem in der Nähe der Treppenzu- und -abgänge liegen
    und gut zugänglich sein. 

    Damit sich jede einzelne Stufenkante gut erkennen lässt, ist die Beleuchtung besonders wichtig. Das gilt vor allem am Beginn und am Ende des Treppenlaufes. Ältere Menschen
    benötigen in der Regel mehr Licht als jüngere. Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Unfallsicherheit sind z.B. farblich unterschiedliche Gestaltung der Tritt- und Setzstufen oder die Beleuchtung unter den Stufen.

     
     

    TIPP 8: Freie Verkehrswege

     

    Gerade im Ein- und Zweifamilienhaus werden oft Treppen zu Dekorationszwecken missbraucht: z.B. aufgestellte Deko-Gegenstände oder Blumenständer. Ebenso werden häufig auf
    die „Schnelle“ Einkäufe-/Bücher etc. auf Stufen abgestellt. Dies führt zu vermeidbaren Unfallrisiken.

    In der Publikation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: „Funktionelle, sichere und nutzerfreundliche Treppe“ ist festgehalten, dass Treppen- und Treppenpodestekein Abstell- oder Lagerplatz sind. Treppen sind generell freizuhalten. Auf Treppenpodeste können Gegenstände stehen, „wenn sie mit Sicherheit kein Bewegungshindernis“ sind.

     
     

    TIPP 9: Reinigung & Pflege

     

    Der Spitzenverband der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung fordert, dass unabhängig von der Bauart Treppen und Handläufe in einwandfreiem Zustand gehalten werden müssen.
    Bei der Reinigung und Pflege einer Treppe sollten die Gebrauchseigenschaften erhalten und den Verschleiß der Treppenstufen und Stufenkanten soweit wie
    möglich mindern.


    Falsche Reinigungsverfahren und falsch eingesetzte Pflegemittel können jedoch zu Rutschgefahren führen. Zu vermeiden sind möglichst schichtbildende (z.B. wachshaltige) Pflegemittel, da diese bei Nässeeintrag akute Rutschgefahren hervorrufen können.
    Aufgrund der Vielzahl der eingesetzten Treppenmaterialien wie Beton,Holz, Naturstein etc. wird empfohlen die jeweilige Pflegeanleitung für die ausgeführte Treppe beim Hersteller nachzufragen.

     

     

     

     

     
     

     
     

    TIPP 10: Standsicherheit

     

    Die Anforderungen an die Standsicherheit von Treppen ist bei geregelten Baustoffen über einen Standsicherheitsnachweis/Typenstatik bzw. bei nicht geregelten Baustoffen über europäisch, technische Zulassungen geregelt. U.a. muss der statische Nachweis für 50 Jahre Nutzungssicherheit erbracht sein.

    Da die Standsicherheit von einem Bauherren über diese Zeit i.d.R. nicht zu beurteilen ist, ist er gut beraten sich an einen namhaften Treppenhersteller zu wenden. Dieser hat in der Regel die erforderlichen Nachweise und Prüfzertifikate.

     
     

    Zusammenfassung

    Diese und die vier weiteren Tipps
    können Sie kostenlos herunterladen und nachlesen im Ratgeber
    "10 Tipps zu mehr Sicherheit."
    Ratgeber herunterladen

     (PDF, 36 Seiten, ca. 6 MB)

    Auszüge aus DIN 18065


     

     

    Einplanungshilfe für die einfache Berechnung einer Treppe –

    Auszüge aus der DIN 18065 Gebäudetreppen

     

    "Web- App Planungshilfe"