Treppen und Treppenanlagen sind ein fester und wichtiger Bestandteil der Architektur-Formensprache weltweit. Eine Treppe übernimmt nicht nur die Funktion der lotrechten Bauteilerschließung, sie stellt auch ein wichtiges Gestaltungselement dar. Treppen gehören zu den am meisten genutzten Bauteilen in einem mehrgeschossigen Haus.
Das Treppensteigen ist eine von Kindesbeinen an geübte Tätigkeit. Beim Begehen läuft ein eingespielter Bewegungsrhythmus ab, der auf die zu Beginn erfassten Treppenparameter (Abmessungen, Oberflächenzustand etc.) eingestellt ist. Stimmen bestimmte Parameter wie z.B. das Steigungsverhältnis nicht, so erhöht sich die Unfallgefahr.
Aufgrund der hohen Anzahl von Unfällen auf Treppen wurden insbesondere von den Berufsgenossenschaften zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Die Häufigkeit und Schwere von Sturzunfällen wird meistens unterschätzt. Nach der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereignen sich im gewerblichen Bereich etwa 36.000 Unfälle jährlich auf Treppen.
Optimale Treppensicherheit mit KENNGOTT Treppen
Eine sichere Treppe gewährleistet einen bequemen Weg nach oben. Je nach Platz und Grundriss-Situation ergeben sich dafür unterschiedliche Lösungen. Fürs Ambiente spielt das Treppen-Design eine wichtige Rolle.
Die Treppe gehört zu den am häufigsten genutzen Bauteilen in einem mehrgeschossigen Haus. Ob runter in den Keller oder hoch ins Ober- und Dachgeschoss: Mehr als 50 mal am Tag nutzt ein 3-Personen-Haushalt die Treppe. Tägliche Routine verleitet zu mangelnder Vorsicht mit schmerzhaften Folgen oder gar Schlimmeres. Laut dem Statistischem Bundesamt sterben in Deutschland mehr als 1.000 Menschen an den Folgen eines Treppensturzes.
Durch Hast oder Unachtsamkeit entstehen Unfälle wie Fehltritte, Stolpern und Ausrutschen.
Fachmännische Planung
Durch fachgerechte Konstruktion im Neubau oder einer Modernisierung lassen sich Stolperfallen reduzieren oder ganz vermeiden.
Wie Sie Treppenunfälle vermeiden und optimale Treppensicherheit erlangen können, erfahren Sie auf dieser Seite.
Treppen und ihre Sicherheit


Begriffe im Treppenbau
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(1) Auftritt, Unterschneidung, siehe Grafik oben (2) Antritt (Steigung erste Stufe) (3) Treppenbreite (4) Nutzbare Laufbreite (5) Antrittspfosten (6) Lichte Durchgangshöhe (7) Handlauf (8) Geländerhöhe (9) Geländerfüllung (10) Austritt (letzte Stufe oben) (11) Austrittpfosten (12) Gehbereich (13) Lauflinie
TIPP 1: Treppenplanung
Wichtige Regelungen und Vorgaben
Bei der Treppengestaltung sind zahlreiche wichtige Faktoren zu berücksichtigen. In den letzten Jahrzehnten sind viele Regelungen zur Erhöhung der Sicherheit hinzugekommen. Einen besonderen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang die DIN 18065 zur konstruktiven Gestaltung von Gebäudetreppen und deren Abmessungen. Viele Regelungen zur „sicheren“ Gestaltung sind dort enthalten.
Die Treppenplanung folgt zahlreichen Regeln, aber keinem Standard. Die Details und der jeweilige Grundriss machen den Unterschied. So wird jede Treppe zum Unikat.
Treppen von KENNGOTT werden individuell und millimetergenau in die bauliche Situation angepasst.
Hinweis: Je weniger Platz für die Treppe zur Verfügung steht, desto enger und unbequemer wird sie im Alltag wahrgenommen.
Der Gestaltungsspielraum für eine Treppe wird bereits in der Rohbauplanung durch die Deckanaussparung eingegrenzt. Für reichlich Bewegungsfreiheit beim Treppensteigen oder Transport von Gegenständen empfehlen wir Ihnen eine großzügige Planung. Bedenken Sie das Nutzungsverhalten? Müssen häufig Einkäufe oder sperrige Gegenstände transportiert werden? Beispielsweise zum Vorratsraum im Keller.
Soll das Obergeschoss von Teenager oder erwachsenen Kindern genutzt werden, empfiehlt sich ein separates Treppenhaus. Besucher stehen nicht sofort unter Beobachtung. Sinnvoll ist ein gesonderter Aufgang auch bei einer Einliegerwohnung.
Wir unterstützen Sie gerne mit fachlichem Rat.
Nutzbare Treppenlaufbreite
Diese beträgt bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen mindestens 80 cm, im Mehrfamilienhaus beträgt sie 100 cm. Die gesamte Treppenlaufbreite hingegen ist die gemessene Stufenlänge. (siehe Abb. links) | |
Wandabstand Der Seitenabstand von Treppenläufen und -podesten zu Wänden/oder Geländern darf nicht mehr als 6 cmbetragen. Je nach LBO auch nur 4 cm. | |
![]() | Kopfhöhe Gebäudetreppen müssen mind. eine lichte Durchgangshöhe von 200 cm haben. |
Eine wichtige Regel:
Die Schrittmaßregel ist eine Formel zum sicheren und bequemen Begehen einer Treppe. Sie lautet gemäß DIN 18065: 2 x Steigung + Auftritt = 59 bis 65 cm.
Diese Formel resultiert daraus, dass beim Spazieren gehen eines Menschen seine mittlere Schrittlänge zwischen 59 und 65 cm beträgt. Beim Treppensteigen verkürzt sich die Schrittlänge, da zusätzlich zur Waagerechten auch ein Höhenunterschied überwunden werden muss. Ein “empfehlenswertes Steigungsverhältnis” liegt bei einem Auftritt von 26 cm und einer Steigung von 18,5 cm.
Richtig sicher ums Eck
Bei der dargestellten Variante stand nicht die Nutzungssicherheit der Treppe, sondern die einfachere Fertigung der Wange im Vordergrund. Gerade Wangen vereinfachen die Produktion.
Im geradläufigen Bereich eines Treppenlaufes dürfen gemäß DIN 18065 aus einer Wendelung heraus nur bis zu einer Länge von 3,5 x a gewendelte Stufen angeordnet werden. Diese Messregel bestimmt den Auftritt an der schmalsten Stelle bei der gewendelten Tragbolzentreppe.
Somit ergibt sich die sichere Eck-Konstruktion, wie in Bild 3 zu sehen.
Aufgrund der Vielzahl einzuhaltender Anforderungen ist der Bauherr gut beraten zu einem anerkannten Treppenspezialisten zu gehen. Dies ist umso wichtiger da die Nutzungssicherheit einer Treppe in der Regel auf über 50 Jahre ausgelegt ist.


TIPP 2: Wahl des Treppengrundrisses
Risiko auf Treppen
Je nach Wahl der Treppenform steigt oder fällt das Unfallrisiko. Nachfolgende Grafik zeigt die Ergebnisse aus der Unfallforschung. Insbesondere fachmännisch gewendelte und geradläufige Grundrisse bieten eine höhere Sicherheit. In der Regel steigt die Unfallgefahr bei der Einplanung von Podesten.
Treppengrundrisse KENNGOTT-TREPPEN
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geradläufige Treppe | 2x 1/4 gewendelte Treppe | 1/4 gewendelte Treppe |
TIPP 3: Oberfläche der Trittstufen
Trittsicherheit
Im gewerblichen Bereich gilt für Innentreppen im Eingangsbereich von Gebäuden die Oberflächenanforderung R9, d.h. zum Vermeiden des Ausrutschens ist die Oberfläche mit dieser rutschhemmenden Eigenschaft auszustatten. Diese Regelung gilt für Treppen, auf die Feuchtigkeit von Außen hereingetragen werden kann. Gemäß BGR 181 ist der bei R9 zu erreichende Neigungsbereich 6-10 Grad. Ab 10 Grad beginnt R10.)
In Wohngebäuden mit bis zwei Wohnungen (Ein-/Zweifamilienhaus) gibt es keine Anforderungen. Auf der einen Seite „kennt man seine Treppe“ im Haus sicher besser, auf der anderen Seite wird diese oft auch „unausgeschlafen“ oder ohne festes Schuhwerk „strümpfig“ begangen. Insofern bietet gerade im privaten Bereich eine rutschhemmende Oberfläche zusätzliche Sicherheit.
TIPP 4: Stufenaufsätze und Kantenradius
Vermeidung von Kantenzusätzen
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung steigt mit Stufenprofilen nach einer Untersuchung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) das Unfallrisiko. Stufenkanten mit aufgesetztem oder eingearbeiteten Trittleisten, Winkelkanten oder Beschichtungen sind nicht in jedem Fall sicherer. Für einen vorteilhaften Einsatz sind einige Punkte zu berücksichtigen. So muss die Trittfläche im Bereich der Stufenkante ebenso rutschhemmend sein wie die übrige Trittfläche der Stufe, auch bei Einsatz unterschiedlicher Materialien.
Stufenkanten sollten Radien im Bereich zwischen 2 und 10 mm haben.
Kleinere Kanten bergen aufgrund ihrer Scharfkantigkeit die Gefahr des „Hängenbleibens“ mit der Schuhsohle und schwere Verletzungen im Falle eines Sturzes. Bei größeren Radien ist die Gefahr, dass die Stufenkontur nicht optisch klar wahrgenommen wird und somit ein Abrutschen mit höherer Wahrscheinlichkeit die Folge ist.
Nachfolgende Grafik der untersuchten Risiken zeigt dies:
TIPP 5: Geländer und Geländerfüllung
Sicherung gegen Absturz
Gemäß der DIN 18065 sind freien Seiten von Treppenläufen und -podesten mit einem Geländer als Sicherung gegen Abstur zu versehen, wenn sie an mehr als 100 cm tiefer liegende Flächen grenzen.
Im Ein- und Zweifamilienhausbereich (Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen) ist bundesweit eine Geländerhöhe von mind. 90 cm. vorgeschrieben. Gemessen wird die Höhe lotrecht über der Stufenvorderkante.
Kindersicherheit

Für die Kindersicherheit im Ein- und Zweifamilienhausbereich sind Geländer mit senkrechten Geländerstäben oder Glasfüllungen zu empfehlen. Eine Füllung aus Glas oder mit Stabelementen ist wichtig, um Geländer- oder Brüstungsöffnungen zu schließen bzw. zu verkleinern. Das verhindert ggf. das Überklettern des Geländers durch kleine Kinder.
Kinderschutzleisten
Durch einfache bauliche Maßnahmen wie den Kinderschutzleisten kann das Durchschlüpfen durch Kinder verhindert werden. Kinderschutzleisten werden insbesondere bei Stufenstärken unter 5 cm empfohlen, da der lichte Stufenabstand in der Regel durch die Steigungshöhe überschritten wird.
Für die Freitragende KENNGOTT-Treppe sind aufgrund der Stufenstärke von 65 mm Kinderschutzleisten erst ab einer Steigungshöhe von 18,5 cm notwendig. Zusätzlich empfehlen wir handelsübliche Kinderschutztüren im Bereich des Antritts sowie am Austritt anzubringen.
Im Ein- und Zweifamilienhausbereich (Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen) gibt es gemäß DIN 18065 keine Anforderungen zum lichten Stufenabstand. Allerdings sind in diesem Zusammenhang die bundesweit verschiedenen Regelungen in den Landesbauordnungen (LBOs) zu berücksichtigen.
Bei sonstigen Gebäuden (Gebäude im Allgemeinen) darf das Maß von Öffnungen zwischen Stufen darf in einer Richtung nicht größer als 12 cm sein.
TIPP 6: Handläufe
Sicherheit inbegriffen
Rechteckige oder quadratische Handläufe mögen optisch überzeugen, gewähren aber nicht den nötigen Halt – schon gar nicht Kindern, Senioren oder Menschen mit Handicap.
Von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) werden für ein sicherer Umgreifen von Handläufen elliptische und runde Querschnitte empfohlen.
Diese sollten möglichst eine Stärke zwischen 2,5 und fünf Zentimetern aufweisen, damit er gut umfasst werden kann. Dekorative Rundhandläufe von KENNGOTT haben einen Profildurchmesser von 42 beziehungsweise 50 Millimetern und bewegen sich damit innerhalb dieses Bereiches. Nicht nur beim barrierefreien Bauen sinnvoll: ein durchgehender Verlauf. Denn durch Handlaufunterbrechungen kann man schnell ins Straucheln geraten.
Zudem ist in der Gebäudetreppennorm DIN 18065 festgelegt, dass Treppen mindestens auf einer Seite einen festen und griffsicheren Handlauf haben und dass dieser in einer Höhe zwischen 80 cm und 115 cm anzubringen ist. Damit der Handlauf sicher zu Umgreifen ist, muss der Seitenabstand zu benachbarten Bauteilen mindestens 5 cm betragen.Runde oder ovale Handlaufdurchmesser werden zur Unfallvermeidung auch in der DIN 18040 in der die Regelungen zum barrierefreien Bauen enthalten sind, gefordert. In öffentlich zugänglichen Gebäuden sind diese zudem vorgeschrieben.
Zusammenfassung
Diese und vier weitere Tipps können Sie kostenlos herunterladen und nachlesen im Ratgeber "10 Tipps für mehr Treppensicherheit".
(PDF, 36 Seiten, ca. 6 MB)